Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019 |
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.
Mehr dazu hier im internen Bereich.
Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49
Zurück zur ÜbersichtOrt: Donner + Kern gGmbH, Berliner Straße 11, 01067 Dresden
Themen:
1. Aktuelle Informationen zu Entwicklungen im Verantwortungsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus - wohin geht die Reise in der Bildungspolitik im Freistaat Sachsen
Gesprächspartner: Ralf Berger, Direktor Landesamt für Schule und Bildung
2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes und Erfahrungsaustausch